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   OLG Brandenburg, 28.06.2023 - 4 U 88/22   

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OLG Brandenburg, 28.06.2023 - 4 U 88/22 (https://dejure.org/2023,17962)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2023 - 4 U 88/22 (https://dejure.org/2023,17962)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2023 - 4 U 88/22 (https://dejure.org/2023,17962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages; Wirksame Kündigung des Darlehensvertrages; Abgrenzung Widerruf und Kündigung eines Darlehensvertrages; Notwendiger Inhalt der Widerrufsinformationen zu einem Darlehensvertrag; Ablauf der Widerrufsfrist zum ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages; Wirksame Kündigung des Darlehensvertrages; Abgrenzung Widerruf und Kündigung eines Darlehensvertrages; Notwendiger Inhalt der Widerrufsinformationen zu einem Darlehensvertrag; Ablauf der Widerrufsfrist zum ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 12.01.2022 - 4 U 30/21

    Widerruf eines Vertrages über ein grundschuldgesichertes Verbraucherdarlehen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2023 - 4 U 88/22
    Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG (Verbraucherkreditrichtlinie) ist nicht eröffnet, weil die Richtlinie gemäß Art. 1 Abs. 2 a) und c) nicht für grundpfandrechtlich besicherte Kredite anwendbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 12.01.2022, 4 U 30/21; BGH, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 581/18).

    Für den Geltungsbereich des nationalen Rechts ist ein solcher "Kaskadenverweis" in Kombination mit beispielhafter Aufzählung von Pflichtangaben ausreichend, insbesondere klar und verständlich (vgl. Senat, Urteil vom 12.01.2022, 4 U 30/21; BGH, Urteil vom 30.03.2021, XI ZR 193/20, Rn. 12, juris).

    Die Behauptung der Kläger, der effektive Jahreszins sei - weil ebenso wie der Tageszins in der Widerrufsinformation nach der 30/360-Tage-Methode berechnet - zu niedrig angegeben, bleibt daher eine bloß pauschale - und damit nicht zu berücksichtigende - Behauptung "ins Blaue hinein" (vgl. Senat, Urteil vom 12.01.2022 - 4 U 30/21 -, Rn. 42, juris).

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 581/18

    BGH-Rechtsprechung zu grundpfandrechtlich besichertem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2023 - 4 U 88/22
    Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/48/EG (Verbraucherkreditrichtlinie) ist nicht eröffnet, weil die Richtlinie gemäß Art. 1 Abs. 2 a) und c) nicht für grundpfandrechtlich besicherte Kredite anwendbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 12.01.2022, 4 U 30/21; BGH, Beschluss vom 31.03.2020 - XI ZR 581/18).
  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2023 - 4 U 88/22
    Für die Üblichkeit im Sinne des § 503 BGB a.F. kommt es entscheidend auf die Zinshöhe und die sonstigen Kreditkonditionen an, wobei die in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank ausgewiesenen (durchschnittlichen) Zinssätze einen Anhaltspunkt für die Marktüblichkeit darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2003, XI ZR 422/01, Rn. 18, juris).
  • BGH, 30.03.2021 - XI ZR 193/20

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2023 - 4 U 88/22
    Für den Geltungsbereich des nationalen Rechts ist ein solcher "Kaskadenverweis" in Kombination mit beispielhafter Aufzählung von Pflichtangaben ausreichend, insbesondere klar und verständlich (vgl. Senat, Urteil vom 12.01.2022, 4 U 30/21; BGH, Urteil vom 30.03.2021, XI ZR 193/20, Rn. 12, juris).
  • BGH, 09.07.2019 - XI ZR 53/18

    Angabepflicht von Provisionskosten eines Darlehensvertrags; Erfordernis der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2023 - 4 U 88/22
    Denn die Pflichtangaben sollen den Darlehensnehmer nur über die Höhe der vom ihm insgesamt zu tragenden Kosten informieren und nicht über die Kostenstruktur, so dass sich die nötigen Informationen bereits aus der Angabe des Sollzinssatzes selbst ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2019 - XI ZR 53/18 - Rn. 7, juris).
  • BGH, 16.07.2019 - XI ZR 538/18

    Auswirkungen eines Antrags auf Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2023 - 4 U 88/22
    Denn der Wert von positiven wie negativen Feststellungsanträgen in Widerrufsfällen richtet sich nach den Zins- und Tilgungsleistungen, die der widerrufende Darlehensnehmer auf den in Streit stehenden Vertrag bis zum Widerruf erbracht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16.07.2019 - XI ZR 538/18 -, Rn. 5, juris).
  • OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 4 U 154/20

    Rechte des Darlehensnehmers bei einem zinslosen Darlehensvertrag zur Finanzierung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2023 - 4 U 88/22
    Die Formulierung in der Widerrufsinformation ("Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat") umfasst auch die in Form einer dem Darlehensnehmer zur Verfügung gestellten Abschrift des Vertrages erfolgende Nachholung von fehlenden Pflichtangaben (vgl. Senat, Urteil vom 21.04.2021 - 4 U 154/20 - Rn 65, juris).
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